Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit für digitale Produkte und Services gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Leitfaden erklärt, welche technischen Vorgaben und Standards Sie beachten müssen – und wie Sie Ihre digitale Lösung rechtskonform gestalten.
Digitale Anwendungen müssen ab 2025 folgende Anforderungen erfüllen:
Komplette Bedienbarkeit per Tastatur, ohne Maus
Hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrund
Aussagekräftige Alternativtexte für visuelle Inhalte
Saubere semantische Struktur für Screenreader
Responsive Gestaltung, auch bei bis zu 200 % Zoom
Verständliche Fehlermeldungen und barrierefreie Formulare
Nutzbarkeit auch bei kognitiven oder motorischen Einschränkungen
Die Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes orientiert sich vor allem an folgenden Standards:
Dieser internationale Standard für barrierefreie Webinhalte definiert über 50 konkrete Anforderungen und folgt vier Prinzipien:
Wahrnehmbar: Inhalte müssen erfassbar sein
Bedienbar: Alle Funktionen müssen zugänglich sein
Verständlich: Inhalte und Navigation müssen klar strukturiert sein
Robust: Inhalte funktionieren auch mit zukünftiger Technologie
Beispiele für Anforderungen nach WCAG 2.1 AA:
Minimales Farbkontrastverhältnis von 4,5:1
Tastaturnavigation durch die gesamte Oberfläche
Logische Überschriftenstruktur (H1, H2, H3…)
Fokusindikatoren, die die aktuelle Position des Nutzers anzeigen
Die EN 301 549 ist der zentrale technische Standard der EU für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologie. Sie gilt für:
Websites, mobile Anwendungen
Software und Betriebssysteme
Digitale Dokumente und Kommunikation
Sie integriert die WCAG 2.1 für Webinhalte und ergänzt sie um weitere Anforderungen, darunter:
Barrierefreiheit bei Hardware-Oberflächen (z. B. Geldautomaten, Terminals)
Dokumentformate wie barrierefreie PDFs (PDF/UA-Konformität)
Mit ARIA-Attributen wird Barrierefreiheit dort möglich, wo HTML an seine Grenzen stößt – z. B. bei Dialogfenstern, Slidern oder Dropdowns. Sie liefern Screenreadern die nötige Kontextinformation.
Beispiel:
role="dialog" oder aria-expanded="true" geben Screenreader-Nutzern wichtige Kontextinformationen.
⚠️ Achtung: Falsch eingesetztes ARIA schadet mehr als es nützt. Weniger ist hier oft mehr – und Präzision ist Pflicht.
Tastatur statt Maus: Ihre Anwendung muss sich komplett per Tastatur bedienen lassen.
Saubere Struktur: Nur semantisch korrektes HTML funktioniert mit Screenreadern & Co.
Barrierefreiheit nützt allen: Gutes Design mit starken Kontrasten, klare Strukturen und einfache Bedienung verbessern das Nutzererlebnis für alle.
Testen mit Hilfstechnologien: Mit Screenreadern, Vergrößerungssoftware und per Tastatur.
Tools alleine reichen nicht: Automatisierte Tests erkennen viel – aber nicht alles. Nutzerfeedback und manuelle Prüfungen sind entscheidend.
Barrierefreiheit ist ab 2025 Pflicht – aber auch ein Zeichen für professionelle, zukunftssichere digitale Lösungen. Mit Standards, Know-how und strukturiertem Testen wird sie zum festen Bestandteil Ihres Entwicklungsprozesses.
Unsere Barrierefreiheits-Audits zeigen Ihnen genau, wo Ihre digitale Lösung nicht den Anforderungen entspricht – und wie Sie diese Lücken schließen.
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