Så möter du de tekniska kraven i den nya tillgänglighetslagen

So erfüllen Sie die technischen Anforderungen des neuen Barrierefreiheitsgesetzes

Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit für digitale Produkte und Services gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Leitfaden erklärt, welche technischen Vorgaben und Standards Sie beachten müssen – und wie Sie Ihre digitale Lösung rechtskonform gestalten.

 

 

Barrierefreie Technik: Was konkret gefordert ist

Digitale Anwendungen müssen ab 2025 folgende Anforderungen erfüllen:

 

  • Komplette Bedienbarkeit per Tastatur, ohne Maus

  • Hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrund

  • Aussagekräftige Alternativtexte für visuelle Inhalte

  • Saubere semantische Struktur für Screenreader

  • Responsive Gestaltung, auch bei bis zu 200 % Zoom

  • Verständliche Fehlermeldungen und barrierefreie Formulare

  • Nutzbarkeit auch bei kognitiven oder motorischen Einschränkungen


 

Wichtige Richtlinien und Standards

Die Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes orientiert sich vor allem an folgenden Standards: 

 

  1. 1. WCAG 2.1 AA (Web Content Accessibility Guidelines) 

Dieser internationale Standard für barrierefreie Webinhalte definiert über 50 konkrete Anforderungen und folgt vier Prinzipien:

 

  • Wahrnehmbar: Inhalte müssen erfassbar sein

  • Bedienbar: Alle Funktionen müssen zugänglich sein

  • Verständlich: Inhalte und Navigation müssen klar strukturiert sein

  • Robust: Inhalte funktionieren auch mit zukünftiger Technologie


 

Beispiele für Anforderungen nach WCAG 2.1 AA: 

 

  • Minimales Farbkontrastverhältnis von 4,5:1

  • Tastaturnavigation durch die gesamte Oberfläche

  • Logische Überschriftenstruktur (H1, H2, H3…)

  • Fokusindikatoren, die die aktuelle Position des Nutzers anzeigen


 

    1. 2. EN 301 549: Der verbindliche EU-Standard für digitale Barrierefreiheit

    Die EN 301 549 ist der zentrale technische Standard der EU für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologie. Sie gilt für:

     

    • Websites, mobile Anwendungen

    • Software und Betriebssysteme

    • Digitale Dokumente und Kommunikation

     

    Sie integriert die WCAG 2.1 für Webinhalte und ergänzt sie um weitere Anforderungen, darunter:

     

    • Unterstützung von Sprachausgabe
    • Barrierefreiheit bei Hardware-Oberflächen (z. B. Geldautomaten, Terminals)

    • Dokumentformate wie barrierefreie PDFs (PDF/UA-Konformität)

     

     

    1. 3. ARIA (Accessible Rich Internet Applications)

    Mit ARIA-Attributen wird Barrierefreiheit dort möglich, wo HTML an seine Grenzen stößt – z. B. bei Dialogfenstern, Slidern oder Dropdowns. Sie liefern Screenreadern die nötige Kontextinformation.

     

    Beispiel:

     

    role="dialog" oder aria-expanded="true" geben Screenreader-Nutzern wichtige Kontextinformationen.

     

    ⚠️ Achtung: Falsch eingesetztes ARIA schadet mehr als es nützt. Weniger ist hier oft mehr – und Präzision ist Pflicht.

 


 

Fünf Erfolgsfaktoren für barrierefreie Umsetzung

 

  • Tastatur statt Maus: Ihre Anwendung muss sich komplett per Tastatur bedienen lassen.

  • Saubere Struktur: Nur semantisch korrektes HTML funktioniert mit Screenreadern & Co.

  • Barrierefreiheit nützt allen: Gutes Design mit starken Kontrasten, klare Strukturen und einfache Bedienung verbessern das Nutzererlebnis für alle.

  • Testen mit Hilfstechnologien: Mit Screenreadern, Vergrößerungssoftware und per Tastatur.

  • Tools alleine reichen nicht: Automatisierte Tests erkennen viel – aber nicht alles. Nutzerfeedback und manuelle Prüfungen sind entscheidend.


 

Ihr Einstieg in digitale Barrierefreiheit

 

  1. 1. Starten Sie mit Tools wie WAVE, Axe oder Lighthouse zur WCAG-Prüfung.
  2.  
  3. 2. Schulen Sie Ihre Programmierer und Designer zu WCAG und EN 301 549.
  4.  
  5. 3. Integrieren Sie Barrierefreiheits-Checks fest in Ihre QS-Prozesse.
  6.  
  7. 4. Entwickeln Sie Ihre UI-Elemente barrierefrei von Grund auf – mit passenden Designsystemen.
  8.  
  9. 5. Erstellen und pflegen Sie eine Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Website, um gesetzliche Dokumentationspflichten zu erfüllen. [Vorlage hier herunterladen 👇]

 

VORLAGE BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG

 

 

Zusammenfassung

 

Barrierefreiheit ist ab 2025 Pflicht – aber auch ein Zeichen für professionelle, zukunftssichere digitale Lösungen. Mit Standards, Know-how und strukturiertem Testen wird sie zum festen Bestandteil Ihres Entwicklungsprozesses.

Unsere Barrierefreiheits-Audits zeigen Ihnen genau, wo Ihre digitale Lösung nicht den Anforderungen entspricht – und wie Sie diese Lücken schließen.


Jetzt mehr erfahren und loslegen.

 

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QESTIT Team

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